Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sollte eine private Internetnutzung im geringfügigen Umfang in Eurem Bereich vereinbart werden, so ist gemäß des „Kirchengesetzes über den Einsatz von Informationstechnik in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (IT-Gesetz)“ vom 23. November 2012 eine Dienstvereinbarung notwendig.
Wir stellen Euch hier eine Musterdienstvereinbarung zur Verfügung