Meldestellen in der EKHN
Der Gesetzgeber formuliert an einigen Stellen die Notwendigkeit, Beschwerden oder Hinweise auf rechtswidriges Verhalten benennen zu können. Auch in kirchlichen Arbeits- und Dienstverhältnissen greifen diese Vorschriften. Eine Zusammenfassung der verschiedenen Möglichkeiten sowie eine Einordnung sind im Folgenden zu finden.
– Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz
– Meldestelle nach Gewaltpräventionsgesetzt (GpräVG)
– Meldestelle nach Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) = MAV
– Meldestelle im Bereich Kinderschutz
– Meldestelle nach Chancengleichheitsgesetz (ChGlG)
Hierzu gibt es nun ein Informationsblatt der verschiedenen Meldestellen, die es innerhalb der EKHN gibt. Ihr könnt als MAV vor Ort dieses Informationsblatt mit euren Kontaktdaten ergänzen und den Arbeitgebern, bzw. zum Aushang und zum Aushang ans Schwarze Brett, zur Verfügung stellen.
siehe unter Material-Arbeitsrecht-A-Z-Meldestellen oder direkt hier das entsprechende Informationsblatt: 1176-1_Meldestellen_2023_07_28_mit_Adressfeld.pdf