Die Wahlperiode der Mitarbeitervertretungen endet am 31.03.2016, dementsprechend sind zwischen dem 01. Januar und dem 31.03.2016 Neuwahlen durchzuführen.
Für die Dekanate die zum 01.01.2016 fusionieren, gilt es nochmal genau hinzuschauen, was alles für die Wahl(en) notwendig ist. weiter auf Seite