Am 05.03.2019 hatte die Gesamtmitarbeitervertretung (GMAV) zu einem Fachtag für die MAV Vorsitzenden eingeladen.
Als Referent*innen waren der Kirchenpräsident Dr. Volker Jung und Dr. Petra Knötzele von der EKHN eingeladen.
Nach einer kurzen Andacht zur Losung referierte Dr. Volker Jung zum Thema:
„Dienstgemeinschaft als Kennzeichen einer besonderen Unternehmenskultur“.
Kirche kann nur überzeugen, wenn auch die Mitarbeitenden christliche Werte leben, so Dr. Jung. Und so endet der kirchliche Auftrag nicht mit Dienstschluss. Die Dienstgemeinschaft auf Augenhöhe ist eine ernstzunehmende Aufgabe für die Arbeitgeber, verlangt aber auch den Beschäftigten Loyalität.
So wird es auch in der Präambel des MAVG benannt: Kirchlicher Dienst ist durch den Auftrag bestimmt, das Evangelium zu bezeugen. Alle Beschäftigten wirken an der Erfüllung des Auftrages mit. Das erfordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit untereinander und mit den Dienststellenleitungen. Die gemeinsame Verantwortung für den Dienst begründet Recht und Pflicht, an der Gestaltung der Dienstverhältnisse und Fürsorge mitzuwirken.
„Da, wo wir miteinander arbeiten menschelt es“. Diese Erkenntnis teilt der Kirchenpräsident und, dass im Arbeitsfeld der Kirche Gerechtigkeit und Barmherzigkeit in einem Spannungsverhältnis stehen.
Dienstgemeinschaft ist als Lerngemeinschaft zu verstehen und bedarf der Kontinuität. Sie ist aber weder als Forderung auf der einen noch als Druckmittel auf der anderen Seite zu verstehen. Dieses würde dem Prinzip der Dienstgemeinschaft und damit dem 3. Weg, entgegenstehen.
Und so ist, laut Dr. Jung, nicht Gewinnmaximierung die Aufgabe der Kirche, sondern primär die Verbreitung des Evangeliums – in Worten und in Taten. Dennoch unterliegt auch Kirche dem Zwang, mit Ressourcen zu haushalten. Das bedingt, dass die Kirche sich künftig noch stärker auf geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen einstellen und sich für vielfältige Mitarbeit öffnen muss.
Nach diesem Input stellte sich Dr. Jung den vielfältigen Fragen der Vorsitzenden. Dabei ging er auf alle Fragen ein, beschönigte nichts und gestand aber auch ein, leider nicht auf alle „Unzulänglichkeiten“ Einfluss nehmen zu können.
Während einer Pause konnten sich alle stärken und sich die Entwürfe der geplanten Image Kampagne zur MAV Wahl in 2020 ansehen
Danach referierte Dr. Knötzele zum Thema „Alles was Recht ist“.
Sie stellte voran, dass Arbeitgeber, MAV’en und Regionalverwaltungen sich mit vielfältigen Fragen beschäftigen. Diese werden vom Referat Personalrecht oder der GMAV beantwortet
Mit einer PowerPoint Präsentation machte sie die Zuständigkeiten, auch die der Arbeitsrechtliche Kommission, deutlich: Wer macht was, wann und auf welcher Grundlage?
Sie erläuterte den formellen Weg für die Beantragung der Kostenübernahme einer unabhängigen Rechtsberatung für die MAV.
Auch Dr. Knötzele stand nach ihrem Vortrag den Vorsitzenden Rede und Antwort.
So ging ein ausgefüllter und gelungener Tag zu Ende, der gerne Fortsetzung finden soll. Darin waren sich alle einig.
Eva Hees