Datenabfrage durch die Mitarbeitervertretungen

recht_EKHN_120_120Immer wieder kommt es zu Irritationen bei der Abfrage von Personaldaten durch die Mitarbeitervertretungen. Mit Hinweis auf den Datenschutz werden selbst Adressdaten verweigert.

Die GMAV hat nun den Datenschutzbeauftragten gebeten eine Stellungnahme zu schreiben, damit hier eine Klärung erfolgt und es zu einer einheitlichen Abfragepraxis führt.

Die Stellungnahme zeigt nun genau auf, dass die MAVen für ihre Arbeit auf die Daten der Mitarbeiter*innen angewiesen sind und es sehr sinnvoll erscheint, diese auch jährlich abzugleichen, damit keine eigenständigen Datenbanken „vor Ort“ aufgebaut werden. Die GMAV will nun mit den zuständigen Personen klären, ob und welche Abfrageroutinen sinnvoll eingerichtet werden können. Hier erhoffen wir uns für alle Beteiligten eine Vereinfachung. Sobald es hier ein Klärung gibt teilen wir sie allen MAven mit.

Als Handreichung aber schon mal die Stellungsnahme des Datenschutzbeauftragten.

 

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