Erkrankt ein/e MitarbeiterIn, bekommt er/sie 6 Wochen Lohnfortzahlung auf der Basis seiner/ihrer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit.
Dabei ist die Stundenberechnung bei Menschen die nach einem wechselnden Dienstplan arbeiten eine immer wiederkehrende Frage, zu der wir euch, abgestimmt mit dem Arbeitsrechtsreferat der EKHN, die wichtigsten Grundlagen zusammen gefasst haben:
Berechnung Arbeitszeiten bei Erkrankung_01.10.2013