Der Arbeitslosenfonds (kurz ALF) fördert die Arbeitsbeschaffung für jugendliche Arbeitslose, Menschen mit Behinderungen, ältere Arbeitsuchende und Arbeitslose, die kein Arbeitslosengeld erhalten oder längerfristig arbeitslos sind. Ziel des ALF ist es, zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen zu helfen.
Der Fonds wird aus Spenden von Einzelpersonen sowie Kirchengemeinden, Dekanaten und anderen Vereinigungen gespeist. Jeder Beitrag wird durch Kirchensteuermittel verdreifacht. Seit seiner Gründung 1984 hat der Fonds über 2.400 Beschäftigungs-verhältnisse gefördert und mitgeholfen, arbeitslosen Menschen einen Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz oder auch nur den Übergang in die Rente zu sichern.
Eine Förderung durch den Arbeitslosenfonds setzt einen Antrag und die Erfüllung verschiedener Kriterien voraus, die in den Leitlinien des ALFs zu finden sind.
Antragsberechtigt sind nach den Leitlinien Kirchengemeinden, Dekanate sowie kirchliche oder diakonische Einrichtungen, die als Anstellungsträger fungieren können (daher nicht MAVen!)
Leitlinien kirchlicher Fond zur Arbeitsbeschaffung
Weitere Informationen zum ALF stehen auf der Intranetseite der EKHN: