Aktuelle Liste der freigegebenen Software

Die GMAV und die Kirchenverwaltung haben eine Rahmenvereinbarung (RV) zur Einführung und Nutzung von EDV Programmen geschlossen.

Welche Software und welche Apps Sie auf Ihren  dienstlichen PC, Laptop und Ihr Diensthandy runterladen dürfen, finden Sie auf der verlinkten Liste.

Die jeweils zuständige MAV stimmt einmal dieser Vereinbarung zu und zukünftig wird an deren Stelle zentral die GMAV beteiligt. Diese stimmt dem Einsatz, der durch die Kirchenverwaltung gemäß IT-Verordnung freigegebenen Software zu. Die Zustimmung für die Dienststellen erfolgt über die Freigabe durch die Kirchenverwaltung. Die Flut der bisher notwendigen Dienstvereinbarungen im IT Software Bereich wird dadurch auf diese RV reduziert.
Die RV wird fortlaufend überprüft und angepasst. Alle Beteiligten werden darüber informiert und sind immer auf dem neuesten Stand. Damit wird die unabdingbare Beteiligung und
datenschutzrelevante Prüfung der MAVen sichergestellt.
Sofern eine MAV dieser Vereinbarung nicht zustimmt, bleibt es bei dem bisherigen Verfahren nach
§ 36 k MAVG.

http://intranet.ekhn.de/freigegebene_software

 

 

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