Nach der neuen Verwaltungsverordnung zum §§ 18 und 23 MAVG gab es viele Rückfragen, wie und in welchem Umfang die MAV Tätigkeit vertreten werden kann, bzw. wie denn diese abzurechnen ist. NAchdem erste Schreiben Anfang des Jahres ergangen sind, gibt es jetzt noch einmal ein Schreiben vom Personalrechtsreferat, dass (hoffentlich) alle Fragen dazu klären kann. Hier das Rundschreiben von Frau Dr. Knötzele an alle Dekanate und Regionalverwaltungen. (pdf 22.07.16)