Durch die Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen in Hessen, musste die Verwaltungsverordnung Kindertagesstätten komplett neu gefasst werden. Die Veränderungen der Berechnungsgrundlage haben auch Auswirkungen auf die Einteilung der Arbeitszeiten der einzelnen Mitarbeitenden, sodass es nötig wird (Jahres-) Arbeitszeitkonten zu erstellen. Aber auch in anderen Bereichen (Diakoniestationen – Gemeindepädagogischer Dienst) kann es notwendig und sinnvoll sein über die Erreichtung von Arbeitszeitkonten nachzudenken.
Damit das überhaupt möglich ist, bedarf es einer Dienstvereinbarung, die mit der MAV zu schließen ist. Hierfür haben wir ein Muster entwickelt, das entsprechend angepasst werden kann. Im Herbst werden die KiTa-Leitungen entsprechend informiert und geschult.
Hier findet ihr die Dienstvereinbarung http://www.gmav-ekhn.de/daten/dv_Arbeitszeitkonten.docx