Uns haben einige Anfragen bezüglich der Neuregelung des Entgeltgruppenplans für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertagesstätten erreicht. Leider konnten wir im Vorfeld nicht über die Neuregelung informieren, da die GMAV die Info zeitgleich mit den Schreiben an die Regionalverwaltungen und Träger von Kitas erhalten hat. Wie aus einem Schreiben des Personalrechtsreferates hervorgeht, ist der neue Entgeltgruppenplan der Tatsache geschult, dass die befristet beschlossene Zulage nach der Notlagenregelung zum 30.06. ausgelaufen ist. „Die Fallgruppe 9 des Entgeltgruppenplans schließt an an die Praxis derjenigen Kommunen, die nach S8 vergüten, und dort vom Vorliegen besonders schwieriger fachlicher Tätigkeiten ausgehen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bisher eine Zulage nach der Notlagenregelung erhalten haben, erhalten über die geänderte Eingruppierung einen Nachtrag zum Dienstvertrag.“ (Zitat Schreiben Personalrechtsreferat vom 23. Juni 14) Wichtig ist, dass die Eingruppierung in die Entscheidungshohheit der Arbeitsrechtlichen Kommission fällt und daher die GMAV kein Mitwirkungsrecht hat. Anders als bei der Notlagenregelung gibt es jetzt zumindest für pädagogische MitarbeiterInnen, die bisher die Zulage nicht erhalten haben, die Möglichkeit der Eingruppierung in die Fallgruppe 9. Aus diesem Grunde weisen wir auf die Ergänzung in der Entgeltgruppe 9 hin: „Träger von Einrichtungen außerhalb solcher Kommunen, die davon ausgehen, dass die benannten Merkmale erfüllt sind, können im Einzelfall für Mitarbeitende einen Bewertungsantrag stellen. Um Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung zu vermeiden, ist die Frage vorab mit der Kommune zu klären.“ (Zitat Schreiben Personalrechtsabteilung vom 23. Juni 14) Wir empfehlen daher den Kolleginnen und Kollegen, ihre Stellenbeschreibungen im Hinblick auf eine Eingruppierung in die Fallgruppe 9 zu überprüfen und einen entsprechenden Antrag bei ihrer Dienststelle zu stellen. Die GMAV sieht aber auch eine Ungleichbehandlung der pädagogischen MitarbeiterInnen in diesem Arbeitsfeld. Dies war aber schon durch die Notlagenregelung gegeben. Wir bleiben im Gespräch und werden den neuen Entgeldgruppenplan entsprechend thematisieren. download Anschreiben an die MAVen Entgeldgruppenplan KiTa (07.08.2014)
neuer Entgeldgruppenplan Kindertagesstätten
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