Änderung der Wahlordnung der MAV

recht_EKHN_120_120Die Wahlordnung der Mitarbeitervertretungen wurde an zwei Stellen redaktionell angepasst und ist nun „fit“ für die anstehenden Wahlen im neuen Jahr.

Des Weiteren gibt es eine neue Verwaltungsverordnung zum § 18 und § 23 des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MAVG) der EKHN. Diese Verordnung wurde notwendig, weil im Rahmen der Fusionen der Dekanate auch die Mitarbeitendenzahlen kräftig steigen. Damit die MAVen weiterhin arbeitsfähig bleiben, musste unter anderem die Freistellungsregelung im MAVG den neuen Rahmenbedingungen angepasst werden. Hinzugekommen ist auch eine Regelung für Sekretariatsstunden, damit die MAV-Arbeit von der Verwaltungsarbeit entlastet wird.

Die Kirchenleitung hat die Anpassungen im Juli beschlossen und mit der Veröffentlichung im Amtsblatt treten die Regelungen zum 01. Januar 2016 in Kraft.

Die GMAV ist froh, dass wir nach langen, konstruktiven Diskussionen diesen tragfähigen Kompromiss vorlegen können. Auch wenn sicher nicht alle Vorstellungen aus den Dekanaten verwirklicht werden konnten, ist es doch ein Mehr als das MAVG bisher bereit gestellt hat und es muss nicht jede MAV für sich alleine zum Start der Wahlperiode mit dem Arbeitgeber um Freistellungsstunden verhandeln.

Hier findet ihr die gesamten Unterlagen

http://www.gmav-ekhn.de/daten/Sachstand_Wahlordnung_und_VVO-.pdf

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