Urlaubskürzung bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit ist nicht zulässig

zeitschriften_120Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt die gängige Praxis –  die Anpassung des entstanden Urlaubsanspruches beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit entsprechend der Reduzierung der Arbeitstage –  mit Beschluss vom 13.06.2013 mit dem Unionsrecht unvereinbar. Bei Haufe online gibt es dazu folgenden Bericht:

„Urlaubskürzung bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit ist nicht zulässig.“

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