In der letzten Zeit habt es vermehrt Anfragen gegeben, ob Mitglieder einer Dekanats-MAV gleichzeitig auch Mitglied in einem Kirchenvorstand desselben Dekanats sein können. Dazu gibt es einen Vermerk aus dem Referat Personalrecht der Kirchenverwaltung vom 20.03.2017, den wir euch zur Kenntnis geben.
KV- und MAV-Mitgliedschaft in „Personalunion“
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